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Die Hausregeln

Pumptrack in Bärau - Biker fährt Steilwandkurve (Symbolbild)
Fair fahren – sicher bleiben

Die geltenden Regeln für den Pumptrack Bärau auf einen Blick.

Der Pumptrack darf mit folgenden fahrbaren Untersätzen genutzt werden:

  • Fahrrad
  • Trottinett
  • Laufrad
  • Inlineskates
  • Skateboard & Longboard
  • Rollstühle sind auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt erlaubt.
  • Der Pumptrack ist ganzjährig täglich ab 9 Uhr bis 21 Uhr geöffnet.
  • Die Nutzung ist ausschliesslich bei Tageslicht gestattet.
  • Im Winter erfolgt kein Winterdienst.
  • Helmtragen ist Pflicht – Handschuhe und Protektoren werden empfohlen.
  • Es gilt Fahrtrichtung Gegenuhrzeigersinn.
  • Motorisierte Fahrzeuge sind nicht erlaubt – auch keine E-Bikes oder E-Trottis.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Eine Unfallversicherung sowie eine Privat- und Haftpflichtversicherung sind erforderlich.
  • Die Stiftung Lebensart übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden jeglicher Art.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen den Pumptrack nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen.
  • Rücksichtsvolles und tolerantes Verhalten gegenüber allen Nutzer:innen ist Voraussetzung.
  • Pausen sind nur im Aufenthaltsbereich erlaubt – nicht auf der Strecke.
  • Musikboxen und Lärm sind zu vermeiden – aus Rücksicht auf andere und die Anwohnerschaft.
  • Alkohol, Drogen und Rauchen sind auf dem Gelände verboten.
  • Hunde sind nicht erlaubt – zur Sicherheit aller.
  • Die kostenlose WC-Anlage bei der Markthalle steht zur Verfügung (inkl. IV-WC).
  • Abfall ist in den bereitgestellten Abfalleimern zu entsorgen.
  • Autos dürfen ausschliesslich auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen ober- oder unterirdisch abgestellt werden.
  • Keine Parkierung im Bäraupark-Areal, vor der Markthalle oder vor der Gärtnerei.
  • Schäden (z. B. Risse im Belag) sind sofort zu melden an die Stiftung Lebensart:
    Telefon: 034 408 21 00
    E-Mail: info@lebensart.ch
  • Bauliche Veränderungen sind untersagt.